HLTHY
[ PHYSIOTHERAPIE ]

Physiotherapie-Verordnung beim Hausarzt anfragen

Damit die Grundversicherung Physiotherapie übernimmt, braucht es eine ärztliche Verordnung. In den HLTHY Hausarztpraxen in Urtenen-Schönbühl bei Bern und Zürich Hardbrücke können Sie eine erste Verordnung oder eine Folgeverordnung online anfragen. Indikation und Voraussetzungen prüft die Ärztin oder der Arzt.

ANFRAGE: Online, ohne Login · PRÜFUNG: Ärztlich · STANDORTE: Bern/Schönbühl · Zürich Hardbrücke

So funktioniert die Anfrage

Voraussetzungen

Wann Sie einen Termin brauchen

Bei neuen Beschwerden, nach einem Unfall oder wenn sich die Beschwerden verschlechtert haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Häufige Fragen

Brauche ich für Physiotherapie eine ärztliche Verordnung?

Ja, wenn die Grundversicherung die Kosten übernehmen soll. Die Verordnung stellt die Ärztin oder der Arzt nach Prüfung der Indikation aus.

Kann ich eine Folgeverordnung ohne Termin erhalten?

Das hängt vom Verlauf ab. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns, falls eine Konsultation nötig ist.

Gilt der Service in Bern und Zürich?

Ja, in beiden HLTHY Hausarztpraxen: Praxis Eigerpark in Urtenen-Schönbühl bei Bern und Praxis Hardbrücke in Zürich. Sie wählen den Standort in der Anfrage.

Wie erreiche ich die Praxis?

HLTHY Praxis Eigerpark, Eigerweg 4, 3322 Urtenen-Schönbühl, Telefon 031 859 93 93. HLTHY Praxis Hardbrücke, Hardstrasse 235, 8005 Zürich, Telefon 044 552 55 20. Montag bis Freitag 08:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr.

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Termin: Online-Termin buchen · Bern 031 859 93 93 · hlthy@hin.ch · Zürich 044 552 55 20 · hlthy.zh@hin.ch

HLTHY Praxis Eigerpark · Eigerweg 4 · 3322 Urtenen-Schönbühl — HLTHY Praxis Hardbrücke · Hardstrasse 235 · 8005 Zürich — Mo–Fr 08:00–12:00 · 13:00–17:30

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